Generalsanierung Gasteig

Die Vergabekammer Südbayern hat mit Beschluss vom 21.01.2019 entschieden, dass das bisherige Vergabeverfahren um die Generalsanierung des Gasteig keinen Bestand hat. Sofern die Gasteig GmbH an dem Projekt in der bisherigen Form festhält, muss das Auswahlverfahren zwischen den ersten Preisträgern des Wettbewerbs, darunter unser Büro, neu gestartet werden.

Maßgebend für die Entscheidung der Vergabekammer war, dass die bisherige Wertungsentscheidung des Stadtrats der Landeshauptstadt München zugunsten des Entwurfs Henn nicht nachvollziehbar ist.
Angesichts der nicht nachvollziehbaren Wertungsentscheidung konnte die Vergabekammer zudem nicht ausschließen, dass die Entscheidung durch die in der sogenannte „Denkschrift“ geäußerten urheberrechtlichen Bedenken und die darauf folgende Diskussion in den Medien unterschwellig beeinflusst wurde. Beanstandet wurde ferner, dass dem Urheberrechtsinhaber Rollenhagen die überarbeiteten (vertraulichen) Bieterentwürfe gezeigt worden waren.

Durch den Beschluss der Vergabekammer ist die bisherige Auswahlentscheidung hinfällig. Eine neue Angebotswertung für das Projekt in der bisherigen Form könnte vergaberechtskonform, wie die Vergabekammer ausführt, nur nach „grundlegender Überarbeitung der Vergabeunterlagen und erneuter Einholung von Angeboten“ erfolgen, würde also einen kompletten Neustart des Verhandlungsverfahrens verlangen.

Wir begrüßen die Entscheidung der Vergabekammer, die inhaltlich überzeugend begründet ist.
Die Einleitung des Nachprüfungsverfahrens hat sich daher als berechtigt erwiesen.

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