Generalsanierung Gasteig – Stellungnahme zum Vergabeverfahren
Nach Aufhebung der Vergabe an das Büro Henn und Zurückversetzung des Verfahrens Generalsanierung Gasteig durch die Vergabekammer Südbayern, erhielten wir am 05.04.19 die erneute Aufforderung zur Abgabe eines Angebots und Teilnahme an der Verhandlung. Nach Sichtung und Bewertung der neuen Verfahrensbedingungen und Vergabeunterlagen, sowie der Beantwortung der von uns gestellten Rückfragen haben wir uns jedoch entschlossen, am Verhandlungsverfahren nicht weiter teilzunehmen und kein neues Angebot abzugeben.
Unsere Gründe lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Das Problem der ungeklärten urheberrechtlichen Situation ist nach wie vor vorhanden und wurde von der Gasteig GmbH lediglich in die Auftragsabwicklung verschoben. Es ist nunmehr das alleinige Risiko des künftigen Auftragnehmers, sich mit den Inhabern des Urheberrechts auf eine architektonische Lösung zu verständigen, die deren Zustimmung findet. In Anbetracht der Tatsache, dass sich Herr Rollenhagen bereits öffentlich für den Entwurf des Büros Henn ausgesprochen hat, ist das damit verbundene zeitliche und finanzielle Risiko für die beiden anderen Bieter ungleich höher und im Ergebnis für uns nicht akzeptabel. Von fairen Wettbewerbsbedingungen kann vor diesem Hintergrund keine Rede sein, zumal das Büro Henn bereits im Vorfeld des Architektenwettbewerbs für den Auslober tätig und mit der Erstellung des Nutzerbedarfsprogramms beauftragt war.
Der dabei erworbene Wissensvorsprung lässt sich in Anbetracht der nunmehr geltenden Kriterien nicht ausgleichen. Denn für die Auswahl des Bieters wird nicht die architektonische Qualität der jeweiligen Entwürfe sondern ausschließlich der Preis, der Personalaufwand, die Qualifikation des Projektteams sowie Konzepte
zur Einhaltung der Kostenobergrenze und zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen ausschlaggebend sein. Eine Überarbeitung der Entwürfe im Sinne einer optimalen architektonischen Lösung, wie sie das Preisgericht einstimmig gefordert hatte, findet nicht statt. Ein solches Vorgehen mag zwar zu einem Ergebnis führen, wird jedoch den gestalterischen Ansprüchen an die Bedeutung dieses herausragenden Projektes für die Landeshauptstadt München in keiner Weise gerecht.