Hinweisgeberschutzsystem
Unser Hinweisgeberschutzsystem schafft einen sicheren und vertraulichen Rahmen, in dem Mitarbeitende und weitere Personen mögliche Rechtsverstöße oder Fehlverhalten ansprechen können.
Wir verstehen einen offenen Umgang mit Hinweisen als Teil unserer Verantwortung gegenüber unseren Mitarbeitenden, unseren Geschäftspartnern und der Gesellschaft. Hinweise helfen uns, mögliche Risiken frühzeitig zu erkennen, ihnen angemessen zu begegnen und unsere Arbeitsweise kontinuierlich weiterzuentwickeln.
So trägt das Hinweisgeberschutzsystem zu einer Unternehmenskultur bei, die von Verantwortung, Integrität, Transparenz und gegenseitigem Vertrauen geprägt ist – und damit zu unserem Verständnis von nachhaltigem unternehmerischem Handeln.
Wenn Sie einen möglichen Verstoß im Zusammenhang mit unserer Gesellschaft melden möchten, können Sie sich entweder an unsere interne Meldestelle oder an eine externe Meldestelle wenden.
Wenn ein Verstoß innerhalb des Unternehmens wirksam behoben werden kann und Sie keine Nachteile oder Repressalien befürchten, empfehlen wir, sich zunächst an unsere interne Meldestelle zu wenden. Ihre Meldung wird vertraulich behandelt.
Interne Meldestelle
Interne Meldestelle bei Auer Weber ist Frau Johanna Christiansen, Büro München
E-Mail: hinweisgeberstelle@auer-weber.de
Telefon: +49 711 268 404 -0
Externe Meldestelle des Bundes
Neben der internen Meldestelle besteht die Möglichkeit, sich an die Externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz zu wenden.
Bundesamt für Justiz
Externe Meldestelle des Bundes
53094 Bonn
E-Mail: hinweisgeberstelle@bfj.bund.de
Telefon: +49 228 99 410-6644
Weitere Informationen zur externen Meldestelle und zu den verschiedenen Möglichkeiten der Meldung finden Sie auf der Website des Bundesamts für Justiz:
Informationen zur Externen Meldestelle des Bundes