Im Realisierungs- und Ideenwettbewerb wird der Beitrag von Auer Weber / Grabner Huber Lipp mit einer Anerkennung ausgezeichnet. Im Münchner Westen, im neuen Stadtteil Freiham, sollen nördlich der Bodenseestraße vier Kerngebiete sowie eine zentrale Platzfläche entstehen. Durch ihre besondere Lage bilden die Teilgebiete und der verbindende Platzraum zukünftig den Auftakt und das Entrée zum neuen Quartier. Als Nutzungen setzt der Bebauungsplan Einzelhandel, Gastronomie, Dienstleistung, Gewerbe, Hotel sowie Wohnen fest. Ein Teil der Einzelhandelsflächen soll der Versorgung des Umfelds dienen, ein Drittel davon der Nahversorgung. Für Wohnnutzung ist eine Geschossfläche von ca. 35.000 m2 vorgesehen.
Aktuelles
Die Vergabekammer Südbayern hat mit Beschluss vom 21.01.2019 entschieden, dass das bisherige Vergabeverfahren um die Generalsanierung des Gasteig keinen Bestand hat. Sofern die Gasteig GmbH an dem Projekt in der bisherigen Form festhält, muss das Auswahlverfahren zwischen den ersten Preisträgern des Wettbewerbs, darunter unser Büro, neu gestartet werden. Maßgebend für die Entscheidung der Vergabekammer war, dass die bisherige Wertungsentscheidung des Stadtrats der Landeshauptstadt München zugunsten des Entwurfs Henn nicht nachvollziehbar ist. Angesichts der nicht nachvollziehbaren Wertungsentscheidung konnte die Vergabekammer zudem nicht ausschließen, dass die Entscheidung durch die in der sogenannte „Denkschrift“ geäußerten urheberrechtlichen Bedenken und die darauf folgende Diskussion in den Medien unterschwellig beeinflusst wurde. Beanstandet wurde ferner, dass dem Urheberrechtsinhaber Rollenhagen die überarbeiteten (vertraulichen) Bieterentwürfe gezeigt worden waren. Durch den Beschluss der Vergabekammer ist die bisherige Auswahlentscheidung hinfällig. Eine neue Angebotswertung für das Projekt in der bisherigen Form könnte vergaberechtskonform, wie die Vergabekammer ausführt, nur nach „grundlegender Überarbeitung der Vergabeunterlagen und erneuter Einholung von Angeboten“ erfolgen, würde also einen kompletten Neustart des Verhandlungsverfahrens verlangen. Wir begrüßen die Entscheidung der Vergabekammer, die inhaltlich überzeugend begründet ist. Die Einleitung des Nachprüfungsverfahrens hat sich daher als berechtigt erwiesen.
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